Über diese Veranstaltung
Seit 1. Januar 2022 besteht für alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches. Mit unserem beA Kanzleicheck können Sie überprüfen, ob alle Vorbereitungen – insbesondere hinsichtlich § 2 – Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV), getroffen wurden.
Wir überprüfen Ihre Kanzlei-Rahmenbedingungen für den reibungslosen und sicheren Einsatz des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches.
Zum optimalen Betrieb in Verbindung mit RA-MICRO beA (senden + empfangen) unterstützen wir Sie gerne.