Die Anwaltsgebühren werden voraussichtlich zum 01.01.2021 im Rahmen des KostRÄG 2021 linear angehoben.
- Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021 auf die Rechtsanwaltsgebühren und -Auslagen
- Gegenstands- und Verfahrenswerte in diversen Angelegenheiten
- Erhöhung der PKH-/VKH-Kappungsgrenze, Erhöhung der gerichtlichen Kosten nach GKG und FamGKG etc.
- Exkurs Anhebung der Umsatzsteuer auf 19 % am 01.01.2021
- mit RA-MICRO-Bezug