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Die bisherige Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) sowie Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) wurden abgeschafft und durch die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) ersetzt.

Zugestimmt hat dem Ganzen der Bundesrat am 16.12.2022 und am 22.12.2022 fiel der Startschuss zur Nutzung der neuen 8 Formulare, die durch die neue ZVFV eingeführt werden. Diese sind:

  1. Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher nach § 753 Abs. 1 ZPO sowie
  2. die Aufstellung von Forderungen (ZV wegen Geldforderungen)
  3. Antrag auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a ZPO (Vollstreckung zur Unzeit)
  4. Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 829 ZPO sowie die
  5. Aufstellung von Forderungen (PfüB gewöhnliche Geldforderung)
  6. Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach §§ 829 und 835 ZPO sowie die
  7. Aufstellung von Forderungen (PfÜB Unterhaltsforderung)
  8. Antrag auf Vergütung bei Beratungshilfe (Inkrafttreten bereits 01.03.2023)

Pflicht zur Nutzung dieser Formulare besteht voraussichtlich erst ab dem 01.12.2023 (Beratungshilfeabrechnung jedoch schon zum 01.03.2023). Derzeit wird jedoch seitens des Gesetzgebers darüber gesprochen, a) die Übergangszeit zu verlängern und b) die Formulare nochmals anzupassen. Halten Sie sich informiert. Das Seminar geht vom jeweiligen aktuellen Gesetzesstand aus.

Hintergrund für die Einführung neuer Formulare ist u. a. die Einbindung sowohl der gesetzlichen Änderungen in der ZV seit 2014 als auch die sich stetig aktualisierende Rechtsprechung. Ferner werden die bisher enorm unterschiedlichen Formularstrukturen zusammengeführt. Es ist also mit vielen Neuerungen in der formellen Anwendung zu rechnen.

In diesem Seminar erkläre ich Ihnen, wie Sie die Formulare ausfüllen und an beA übergeben. Es erfolgt keine Erläuterung der Veränderungen in den Formularen. Teilnehmer/innen dieses Kurses erhalten kostenfrei ein Update auf die Nutzung in RA-MICRO, wenn sich im Jahr 2024 die Formulare – wie erwartet – noch einmal ändern, in Form eines Videoseminares.

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Über die Dozentin Doris Lemke, staatl. gepr. Rechtsfachwirtin/Finanzbuchhalterin

Doris Lemke | ReFa24 InhaberinRechtsanwaltsfachangestellte ist mein zweiter Ausbildungsberuf. Meine berufliche Laufbahn führte mich nach meiner Ausbildung bei einer Krankenkasse u. a. über das Finanzamt für Großbetriebsprüfung Hannover II zu verschiedenen vor Ort-Partnern von RA-MICRO. Seit 1993 arbeite ich mit der Software RA-MICRO, erst in verschiedenen Kanzleien, dann als Unternehmerin in Niedersachsen, bevor mich mein Weg in das Ruhrgebiet geführt hat. Hattingen ist – und bleibt – meine Heimat auch im Herzen, weshalb ich auch hier mein Unternehmen ReFa24 | RA-MICRO Service Support Schulung wieder aufleben ließ.

Seminare zu führen ist eine Arbeit, die mich absolut mit Freude erfüllt. Den Kundinnen/Kunden von RA-MICRO die vielfältigen Möglichkeiten der Software zu zeigen und beizubringen, gibt mir jedes mal einen Kick.

Es gibt so viele Funktionen innerhalb von RA-MICRO, die viele Kunden und Kundinnen gar nicht kennen – wenn ich dann für ein Aha-Erlebnis sorgen kann, ist das für mich eine super Bestätigung, genau hier richtig zu sein.

 

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