Uneinbringliche titulierte Forderung (UF)

Dieses Merkmal ist einzumelden, wenn ein titulierter Saldo zu einer Forderung aufgrund der aktuellen Beurteilung uneinbringlich erscheint und hierzu vom Gläubiger keine weiteren Nachmeldungen mehr gewünscht werden. Ob die Forderung tatsächlich ausgebucht worden ist, ist hierbei unerheblich. UF ist eine Schlussmeldung.

Einzumelden sind hier der aktuelle Betrag samt Datum des Ereignisses.

SCHUFAUF