Saldo aus gesamtfälliger Forderung (SD)

Wurde die Forderung ganz oder nur teilweise ausgeglichen, dann melden Sie den aktuellen Saldo samt Datum ein.

SD dokumentiert damit den aktuellen Saldo nach Verzug. Ungeachtet der Meldevoraussetzungen zu SG (Gesamtfälligstellung einer Forderung – SG Meldung erfolgt in der Regel durch den ursprünglichen Gläubiger) bzw. SE (Saldo nach gerichtlichtlicher Entscheidung oder Titulierung) muss der mit SG bzw. SE gemeldete Betrag mindestens einmal jährlich mit SD aktualisiert werden. Teilausgleiche sind innerhalb eines Monats zu melden, wenn die Übermittlung des Teilausgleichs zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen des Betroffenen geboten erscheint. Diese Aktualisierungen werden bis zur Erfüllung der Forderung gemeldet. Die regelmäßige Aktualisierung hat jedoch nach Meldung von UF, US und SZ nicht zu erfolgen.

Bei WS ist derzeit keine Aktualisierung zu melden.

SCHUFASD