Forderungsübergabe an Inkasso zur Beitreibung (UI)

Dieses Merkmal ist einzumelden im Zeitpunkt der Abgabe der Forderung an ein Inkassounternehmen, um zu dokumentieren, dass Folgemeldungen vom Inkassounternehmen erfolgen, sowie bei Zusammenfassung mehrerer notleidender Forderungen zu einer Gesamtforderung, deren Abwicklung durch eine interne Inkassoabteilung erfolgt. In diesem Fall ist vor Übergabe an die interne Inkassoabteilung jede Einzelforderung durch Meldung UI abzuschließen.

Eine UI-Meldung ist nicht erforderlich, wenn unmittelbar nach Übergabe an ein Inkassounternehmen/interne Inkassoabteilung Folgemeldungen zwar mit abweichender SCHUFA-Kennziffer, aber unter der bisherigen Auftraggeberkennung und mit gleicher Kontonummer erfolgen. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Zuordnung zur bereits gemeldeten Forderung möglich. Diese wird auf die SCHUFA-Kennziffer des Inkassounternehmens/interne Inkassoabteilung umgeschrieben.

UI ist eine Schlussmeldung. Nachmeldungen ergehen dann auf die Folgemerkmale, die vom Inkassounternehmen/von der internen Inkassoabteilung übermittelt werden.

SCHUFAUI