Die Durchsuchbarkeit elektronischer Dokumente ist im ERV zwar noch nicht überall vorgeschrieben, doch sie erleichtert auch die Arbeit im anwaltlichen Alltag.
Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist das aktenbezogene Scannen der Eingangspost und die nachfolgende Texterkennung mittels OCR (Optical Character Recognition). So werden alle Papierdokumente digital aufbereitet und sind anschließend als durchsuchbares PDF in der E-Akte gespeichert.
Moderne Scanner scannen Dokumente oft schon durchsuchbar, da sie eine integrierte OCR-Texterkennungssoftware haben.
Wir raten allen Kanzleien, die elektronische Aktenführung zeitnah auf den Weg zu bringen und den RA-MICRO E‑Workflow mit seinen Elementen E-Akte, Posteingang, Postkorb und Outlook-Schnittstelle zur Grundlage der Kanzlei-Arbeitsabläufe zu machen.
Detaillierte Informationen zu OCR-Einrichtung finden Sie im RA‑MICRO Wiki.