Welche Vordrucke sind im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren zu verwenden?

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Mahnverfahren: Änderung des Vordrucks im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren

Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung von Vorducken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 30.09.2014 wurden die bisher zu nutzenden Vordrucke für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren geändert.

Die gesetzlichen Vorgaben durch die Änderungsverordnung werden in RA-MICRO Kanzleisoftware berücksichtigt. In den Einstellungen Zwangsvollstreckung kann mittels der Option Laserdrucker auf das entsprechende Formular zugegriffen werden:

 

 

Der Ausdruck erfolgt wie bisher über Bescheide drucken.

Seit dem 01.05.2015 sind nur noch die geänderten Vordrucke zulässig.