Notarkostenrechnung nach GNotKG (ab 01.08.13)

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Mit Einführung des GNotKG stellen wir ein neues Abrechnungsprogramm für unsere Notarkunden mit der Version 13123.01 zur Verfügung. Dieses ist mit einer Touch-optimierten Bedienoberfläche ausgestattet.

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Hierüber können Rechnungen oder auch Vorschussrechnungen nach dem GNotKG erstellt werden.

Soll eine Abrechnung noch nach der KostO erfolgen, steht in der Abschlussleiste eine Schaltfläche zum Wechsel des Abrechnungsprogramms zur Verfügung. Nach der KostO müssen die Geschäfte abgerechnet werden, deren Auftrag vor Inkrafttreten des GNotKGs erteilt wurde.

Nach Eingabe und Bestätigung der Aktennummer stehen die zur Akte gespeicherten Daten zur Verfügung, ebenso die hinterlegten Entwürfe. Diese können bei Bedarf über das Kontextmenü gelöscht werden.

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Im Fenster Rechnugnskörper unter der Schaltfenster Vorlagen hinzufügen bieten wir eine Vielzahl von Vorlagen an, welche in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer die kanzleiüblichen Geschäfte abbilden.

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Eigene Vorlagen können ergänzt und im Fenster Vorlagen wieder gelöscht werden.

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Auslagen können über ein separates Fenster nach KV-Nummern erfasst werden. Hinterlegte Kosten aus dem Kostenblatt und/oder Aktenkonto werden automatisch eingelesen.

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Im Fenster Textbausteine können die gewohnten Textbausteine ausgewählt werden. Eine Rechnungsvorschau steht ebenfalls zur Verfügung.

Es kann zudem ausgewählt werden, ob eine Aufschlüsselung der abgerechneten Auslagen mit ausgedruckt werden soll.

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Im Fenster Buchung/Druck können wie gewohnt Angaben zur Rechnungsnummer, der Buchung, dem Zahlungsverkehr und die Weiterverarbeitung gewählt werden.

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In der Abschlussleiste auf der linken Seite befindet sich eine Hinweis-Schaltfläche. Neben der bekannten Slidermeldung für Bedienhinweise können über dieses Feld die noch vorhandenen Hinweise in einer Liste eingesehen werden. Sofern ein Verarbeitungshindernis behoben wurde, wird der Hinweis aus dieser Liste gelöscht.

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Auch das Berechnungsfenster (AltGr+J) wurde an die neue Bedienoberfläche angeglichen. Sämtliche Funktionalitäten stehen in gewohnter Weise zur Verfügung.