Eine RVG-Anrechnung von Gebühren bis 7/2013 auf Gebühren ab 8/2013 ist nötig. Wie gehe ich hier vor?

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Auf Grund der Änderung des RVGs zum 01.08.2013 kann es sein, dass innerhalb einer Akte Gebühren nach zwei unterschiedlichen Tabellen entstanden sind.

Mit der Version 13280.05 vom 07.10.2013 kann daher die Rechnung über die Funktion “Rechnung hinzufügen” aufgeteilt werden.

Beispiel:

Die Geschäftsgebühr entstand vor dem 01.08.2013, die Gebühren für das streitige Verfahren allerdings erst nach dem 01.08.2013.

Zuerst wird die Berechnung mit der Gebührentabelle bis 07/2013 begonnen, um zunächst alle Gebühren zu erfassen, die vor dem 01.08.2013 entstanden sind.

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Anschließend müsste über die Schaltfläche Rechnung hinzufügen

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… eine 2. Teilrechnung erstellt werden. In dieser werden die Gebühren, die nach dem 01.08.2013 entstanden sind, nach der Gebührentabelle ab 08/2013 berechnet.

Nach Vergabe einer Bezeichnung und Auswahl der Gebührentabelle ab 08/2013 können z. B. die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV und die Terminsgebühr Nr. 3104 VV erfasst werden.

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Die jeweiligen Anrechnungsvorschriften müssen gesondert zur 2. Teilrechnung erfasst werden. Dies geschieht über die Schaltfläche Erfassen bei der Zeile Anrechnung sonstiger Gebühren.

Der gewünschte anzurechnende Betrag muss manuell berechnet und in die jeweilige Zeile eingetragen werden.

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Die so erstellte Kostennote bezieht somit alle erforderlichen Anrechnungen mit ein und berücksichtigt die Gebührentabellen vor und nach dem 01.08.2013.

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