Änderungen im Umsatzsteuergesetz – Was muss ich berücksichtigen?

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Auf Grund der Änderung des Umsatzsteuergesetzes dürfen die sog. kaufmännischen Gutschriften, die üblicherweise zur Rechnungskorrektur ausgestellt werden, künftig nicht mehr als “Gutschrift” bezeichnet werden.

Statt dessen müssen diese z. B. als “Storno-Rechnung” oder “Korrekturrechnung” ausgewiesen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die “Gutschrift” als Rechnung angesehen wird.

In Folge dessen war eine Umbennenung der Funktion “Gutschrift” in “Korrekturrechnung” notwendig.

Um der Änderung vollumfänglich Rechnung zu tragen müssten einmalig die Rechnungsüberschrift sowie der entsprechende Einleitungstext manuell angepasst werden.

Dies kann einerseits über die “Einstellungen Gebühren/Kosten” auf der Karteikarte “Überschriften” …

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und andererseits über die Programmfunktion “Standardtexte” für den jeweiligen Textbaustein, in welchem bisher der Begriff “Gutschrift” genannt wurde, geändert werden.

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Die Änderungen sind jedoch erst nach Neustart von ra-micro ersichtlich.