Mahnverfahren: E-Mahnverfahren – Umbenennung der Funktion “Begleitzettel noch einmal drucken”
Neu:
In der Funktion E-Mahnverfahren wurde die Option “Begleitzettel noch einmal drucken” in “RA-MICRO Quittung noch einmal drucken” umbenannt.
Zweck:
Die Bezeichnung “Begleitzettel” ist im Zuge des elektronischen Versandes überholt.
Funktion:
Diese Funktion quittiert die technischen Daten zu einem Antrag innerhalb des E-Mahnverfahrens zum Abgleich mit der vom jeweiligen Mahngericht retournierten Quittungsdatei.