Kanzlei: Modul Einstellungen, E-Workflow – Texterkennungspflicht entfallen

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Zum 01.01.2022 ist für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an Gerichte gemäß § 2 ERVV n. F. die Durchsuchbarmachung von Dokumenten sowie gemäß der ERVB 2022 (welche die bisherigen ERVB 2018, 2019 und 2021 ersetzt) die Einbettung von Inhalten (Schriften und Grafiken) entfallen.

Die vormalige E-Workflow Einstellung 4.09 Warnung zur ERVV-Konformität anzeigen wird ersetzt durch 4.09 ERVB-Informationen im beA Postausgang.

Zum 01.01.2022 werden die E-Workflow Einstellungen

  • 69 OCR Erkennung für beA Postausgang,
  • 70 OCR Erkennung für E-Akte und
  • 09 ERVB-Informationen im beA Postausgang

automatisch deaktiviert, lassen sich bei Bedarf jedoch wieder aktivieren.

Bei Aktivierung findet eine automatisierte Prüfung der technischen Voraussetzungen in Zusammen­hang mit einer automatischen Bearbeitung mittels des aktivierten OCR-Programms statt.

Die aktivierten Einstellungen 1.69 und 4.09 zeigen die bekannten Symbole im beA Postausgang und den Status der Durchsuchbarkeit sowie der Schrifteinbettung: