Auf Grund der Änderung des Umsatzsteuergesetzes dürfen die sog. kaufmännischen Gutschriften, die üblicherweise zur Rechnungskorrektur ausgestellt werden, künftig nicht mehr als “Gutschrift” bezeichnet werden.

Statt dessen müssen diese z. B. als “Storno-Rechnung” oder “Korrekturrechnung” ausgewiesen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die “Gutschrift” als Rechnung angesehen wird.

In Folge dessen war eine Umbennenung der Funktion “Gutschrift” in “Korrekturrechnung” notwendig.

Um der Änderung vollumfänglich Rechnung zu tragen müssten einmalig die Rechnungsüberschrift sowie der entsprechende Einleitungstext manuell angepasst werden.

Dies kann einerseits über die “Einstellungen Gebühren/Kosten” auf der Karteikarte “Überschriften” …

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und andererseits über die Programmfunktion “Standardtexte” für den jeweiligen Textbaustein, in welchem bisher der Begriff “Gutschrift” genannt wurde, geändert werden.

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Die Änderungen sind jedoch erst nach Neustart von ra-micro ersichtlich.

Mit der Version 13280 kann für die Vollzugsgebühr KV 22110 und KV 22111 aufgeteilt bzw. eine bereits abgerechnete Vollzugsgebühr verrechnet werden.

Denn nach Auswahl der Vollzugsgebühr KV 22110 oder KV 22111 kann ein Rechenblatt aufgerufen werden.

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Die gewählte Vollzugsgebühr wird eingelesen. Es besteht nun die Möglichkeit, Beträge der schon abgerechneten KV 22112 und KV 22113 in Abzug zu bringen oder einen manuellen Betrag einzugeben.

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Ebenso kann der Betrag bei mehreren Beteiligten entsprechend aufgeteilt werden.

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Der errechnete Teilbetrag wird sodann in der Rechnung übernommen.

Seit der Version 13213.01 werden einige Tatbestände nicht sofort angezeigt. Diese sind nur über die sog. erweiterte Tatbestandsauswahl einsehbar.

Über das +-Symbol bei Tatbestand (im unteren Abschnitt des Gebührenfensters) kann die Auswahl aktiviert werden.

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Auf Grund der Änderung des RVGs zum 01.08.2013 kann es sein, dass innerhalb einer Akte Gebühren nach zwei unterschiedlichen Tabellen entstanden sind.

Mit der Version 13280.05 vom 07.10.2013 kann daher die Rechnung über die Funktion “Rechnung hinzufügen” aufgeteilt werden.

Beispiel:

Die Geschäftsgebühr entstand vor dem 01.08.2013, die Gebühren für das streitige Verfahren allerdings erst nach dem 01.08.2013.

Zuerst wird die Berechnung mit der Gebührentabelle bis 07/2013 begonnen, um zunächst alle Gebühren zu erfassen, die vor dem 01.08.2013 entstanden sind.

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Anschließend müsste über die Schaltfläche Rechnung hinzufügen

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… eine 2. Teilrechnung erstellt werden. In dieser werden die Gebühren, die nach dem 01.08.2013 entstanden sind, nach der Gebührentabelle ab 08/2013 berechnet.

Nach Vergabe einer Bezeichnung und Auswahl der Gebührentabelle ab 08/2013 können z. B. die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV und die Terminsgebühr Nr. 3104 VV erfasst werden.

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Die jeweiligen Anrechnungsvorschriften müssen gesondert zur 2. Teilrechnung erfasst werden. Dies geschieht über die Schaltfläche Erfassen bei der Zeile Anrechnung sonstiger Gebühren.

Der gewünschte anzurechnende Betrag muss manuell berechnet und in die jeweilige Zeile eingetragen werden.

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Die so erstellte Kostennote bezieht somit alle erforderlichen Anrechnungen mit ein und berücksichtigt die Gebührentabellen vor und nach dem 01.08.2013.

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Mit der Version 13213.01 kann es bei der Auswahl der Gebühr nach 2500 VV RVG zu Rundungsdifferenzen kommen, da das Gebührenprogramm kaufmännisch rundet.

Je nachdem ob vom Bruttobetrag die Umsatzsteuer herausgerechnet oder die Umsatzsteuer dem Nettobetrag hinzugerechnet wird, entsteht eine Umsatzsteuerdifferenz von 0,01 EUR.

Um diese Differenz auszuschalten, kann die Abrechnung der Beratungshilfegebühr über G44 – Pauschalhonorar Brutto erfolgen.

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Hierzu kann einmalig ein neuer Eintrag in die Auswahlliste aufgenommen werden und steht künftig für diese Abrechnungen zur Verfügung. Mittels der üblichen Textbausteine kann somit eine entsprechende Rechnung mit 15,00 EUR brutto erstellt werden.

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Aufgrund der Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes wurde das Gebührenprogramm angepasst.

Auf der Stammdatenseite bei Rechnungserstellung ist es nunmehr möglich, zwischen der Gebührentabelle bis 7/2013 und der Gebührentabelle ab 8/2013 zu wählen.

Voreingestellt ist hier jeweils die zum Aktenanlagedatum gültige Gebührentabelle.

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Mit Einführung des GNotKG stellen wir ein neues Abrechnungsprogramm für unsere Notarkunden mit der Version 13123.01 zur Verfügung. Dieses ist mit einer Touch-optimierten Bedienoberfläche ausgestattet.

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Hierüber können Rechnungen oder auch Vorschussrechnungen nach dem GNotKG erstellt werden.

Soll eine Abrechnung noch nach der KostO erfolgen, steht in der Abschlussleiste eine Schaltfläche zum Wechsel des Abrechnungsprogramms zur Verfügung. Nach der KostO müssen die Geschäfte abgerechnet werden, deren Auftrag vor Inkrafttreten des GNotKGs erteilt wurde.

Nach Eingabe und Bestätigung der Aktennummer stehen die zur Akte gespeicherten Daten zur Verfügung, ebenso die hinterlegten Entwürfe. Diese können bei Bedarf über das Kontextmenü gelöscht werden.

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Im Fenster Rechnugnskörper unter der Schaltfenster Vorlagen hinzufügen bieten wir eine Vielzahl von Vorlagen an, welche in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer die kanzleiüblichen Geschäfte abbilden.

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Eigene Vorlagen können ergänzt und im Fenster Vorlagen wieder gelöscht werden.

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Auslagen können über ein separates Fenster nach KV-Nummern erfasst werden. Hinterlegte Kosten aus dem Kostenblatt und/oder Aktenkonto werden automatisch eingelesen.

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Im Fenster Textbausteine können die gewohnten Textbausteine ausgewählt werden. Eine Rechnungsvorschau steht ebenfalls zur Verfügung.

Es kann zudem ausgewählt werden, ob eine Aufschlüsselung der abgerechneten Auslagen mit ausgedruckt werden soll.

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Im Fenster Buchung/Druck können wie gewohnt Angaben zur Rechnungsnummer, der Buchung, dem Zahlungsverkehr und die Weiterverarbeitung gewählt werden.

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In der Abschlussleiste auf der linken Seite befindet sich eine Hinweis-Schaltfläche. Neben der bekannten Slidermeldung für Bedienhinweise können über dieses Feld die noch vorhandenen Hinweise in einer Liste eingesehen werden. Sofern ein Verarbeitungshindernis behoben wurde, wird der Hinweis aus dieser Liste gelöscht.

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Auch das Berechnungsfenster (AltGr+J) wurde an die neue Bedienoberfläche angeglichen. Sämtliche Funktionalitäten stehen in gewohnter Weise zur Verfügung.

Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Kalenderjahres neu festgesetzt. Die Anpassung kann manuell vorgenommen werden.

Hierfür ist in den Einstellungen der Zwangsvollstreckung die Registerkarte Forderungskonto und hier dann Basiszinstabelle fortschreiben zu wählen.

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Sodann kann ein neuer Eintrag hinzugefügt werden.

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Die Funktion wird, je nachdem welches Betriebssystem Sie verwenden, über unterschiedliche Bereiche gestartet. Über die Systemsteuerung bzw. System können Sie Ihre Windows-Edition einsehen.

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Windows 7 oder 8.0:

Sollten Sie keine Mobile-Box eingerichtet haben, wird die Funktion über RA-MICRO Mobile unter Berechnungen / Tabellen gestartet.

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Ansonsten können Sie die Funktion (sowie auch weitere Berechnungstools) über Ihre Mobile-Box starten.

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Windows 8.1:

Hier ist die Installation der kostenlosen RA-Mobile-App erforderlich. Diese enthält insgesamt 10 bekannte Berechnungstools wie z.B. die Ratenberechnung und das Kostenrisiko.

Weitere Informationen können über den Windows Store eingesehen werden. Eine Verlinkung zur App bzw. zum Download finden Sie über die Kachel RA-MICRO Mobile bzw. über die eingerichtete Mobile-Box.

Über den Store wird der Download über den entsprechenden Installations-Button durchgeführt.

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Seit der Version 13252.01 steht Ihnen der Mehrwertsteuerrechner als touchbedienbares Programm mit einer neuen Oberfläche zur Verfügung.

Nach Eingabe eines Betrages in der Mitte kann die Berechnung für 19 % sowie für 7 % erfolgen. Das Ergebnis wird in den beiden unteren Kacheln ausgegeben.

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Das Ergebnis kann sogar an das Clipboard übergeben werden, um es z. B. in einem Word-Dokument einzufügen. Die Funktion befindet sich in der oberen Leiste.

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