RA-MICRO E-Workflow und Elektronischer Rechtsverkehr

Der RA-MICRO E-Workflow ist die Basis für die Mobilität der anwaltlichen Berufsausübung. Die Kanzlei und ihre Tätigkeit sind fortan nicht mehr an reale Gegenstände gebunden. Denn auch das gedruckte Gesetz und das gedruckte Fachbuch werden das Schicksal der Papierakte teilen, auch die aktuelle Fachinformation wird Bestandteil der elektronischen Arbeitsumgebung des Anwaltes auf seinen Arbeitsgeräten werden. Die Kanzlei hat – organisatorisch gesehen – dann dort ihren Ort, wo der Anwalt und seine Mitarbeiter mit ihren elektronischen Geräten mit Zugang zu den Kanzleidaten sich befinden, und nicht mehr dort, wo das der Kanzlei gehörende Papier angesammelt ist.

Für die elektronische Dokumentennutzung im typischen Arbeitsumfeld der Juristen in Gericht und Kanzlei, also für eine vollständige mobile E-Akten-Nutzung auch in der Bewegung, im Stehen, im Laufen, im Plädoyer, in der mündlichen Verhandlung ist allein das Tablet geeignet. Baden-Württemberg hat etwa bereits mitgeteilt, dass die Richter im Zuge der Umstellung auf die E-Gerichtsakte dann mit Tablets ausgestattet werden. Insofern entsteht zunehmend ein faktischer Zwang auch für die Anwälte, sich an diese Übung und neue juristische Arbeitsweise anzupassen.

Mit der Einführung der elektronischen Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Justiz steht der elektronische Rechtsverkehr nunmehr praktisch “vor der Kanzleitür” – und mit ihm die allgemein übliche Nutzung eines E-Akten Anwaltskanzlei E-Workflows und damit zugleich die Option einer freieren Berufsausübung in einer mobilen persönlichen Arbeitsweise.