Zweigstelle
Optional: Zweigstelle nach § 27 BRAO aktivieren
Für zusätzlich 5,00 € netto pro Monat kann zu einem DASD-Eintrag eine Zweigstelle erfasst werden. Diese kann gesondert im DASD gefunden werden und wird als weiterer Standort in dem DASD-Eintrag angezeigt. Das Hinzubuchen eines weiteren DASD-Eintrages für die Zweigstelle ist nicht erforderlich.
Bei Hinzubuchen einer Zweigstelle erfolgt die Abrechnung erstmals mit Beginn des Folgemonats. Eine Zweigstelle ist jederzeit zum Ende des Folgemonats wieder kündbar.
Zur Erfassung Ihrer Zweigstelle wenden Sie sich bitte an das DASD Info-Center.