Der DASD in sozialen Netzwerken

Der DASD ist in verschiedenen sozialen Netzwerken vertreten, so dass Blog-Beiträge automatisch auch auf Twitter und Facebook veröffentlicht werden. Die Auffindbarkeit über Google und andere Suchmaschinen wird so deutlich erhöht.

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Zusätzlich können YouTube-Videos der Kanzlei in den DASD-Eintrag eingebunden werden. Damit verzahnt die Präsenz im DASD die verschiedenen Onlineangebote und ist somit die ideale Ergänzung zur eigenen Homepage.

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